Fällungen und Rodungen
Gerne führen wir für Sie fachlich fundierte Gehölzerhaltungsschnitte durch. Die Gehölze werden dem Wuchsbild entsprechend beschnitten. So genannte “Hausmeisterschnitte”, bei denen einfach nur mit der Heckenschere die Pflanzen oben rund abgeschnitten werden, sind unsachgemäß. Blütensträucher werden so im Folgejahr kaum zur Blüte kommen. Daher lohnt sich der aufwändigere fachliche Schnitt.
Natürlich erledigen wir auch fachgerechte Baumfällungen, die Rodung von Wurzeln oder die Kronenpflege mit einem Hubsteiger oder Baumkletterer.
Der Herbst und der Winter sind traditionell die Jahreszeiten zur Durchführung dieser Arbeiten im Garten. Gemäß Landschaftsgesetz dürfen diese Gehölzschnitte zum Schutz der Lebensräume für Tiere nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. In dieser Zeit ist es sinnvoll, einen Pflegeschnitt der Gehölzbestände auszuführen oder Bäume zu fällen, bei denen dies notwendig geworden ist.
Bevorzugt führen wir diese Arbeiten im Winter bei leichtem Frost durch. Dann werden die Grünflächen nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen.
Weitere Arbeiten, die in diesen Bereich fallen, sind das Mulchen der Beetflächen mit Rinde oder auch gleich mit den Häckselspänen der vor Ort beschnittenen und geschredderten Sträucher. Zwischen Mitte Oktober bis Weihnachten ist auch die Zeit, Flächen von Laub zu befreien.